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1. Veranstaltungsbesuch

1.1.

Mit dem Erwerb der Eintrittskarte erkennt der Kunde die allgemeinen Geschäftsbedigungen Veranstalter (im nachfolgenden VA genannt) sowie die Hausordnung der Veranstaltungsstätte an. Der Einlass zur Veranstaltung erfolgt nur mit gültiger Eintrittskarte. Ein Weiterverkauf der erworbenen Eintrittskarte ist grundsätzlich untersagt. Die Eintrittskarte wird bei Betreten des Veranstaltungsgeländes / der Veranstaltungsstätte durch das Personal des VA entwertet. Beim Verlassen des Veranstaltungsgeländes / der Veranstaltungsstätte verliert die Karte ihre Gültigkeit. Ein erneuter Einlass mit entwerteter Karte ist nicht mehr möglich. Aufgrund von großem Andrang kann es zu Zeitverzögerungen beim Einlass kommen. VA behält sich das Recht vor, Kunde aus wichtigem Grunde den Einlass zu verwehren. In diesem Falle hat Kunde nur das Recht auf Erstattung des Nennwertes der Eintrittskarte, es sei denn, dass die Verweigerung des Einlasses aus wichtigem Grunde in der Person von Kunde begründet ist. Ein darüber hinausgehender Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen. 

1.2.

Bei dem Verkauf von Eintrittskarten für eine Konzert-, Musical-, Theater-, Sport- oder sonstige Freizeitveranstaltung liegt kein Fernabsatzvertrag im Sinne des § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB vor. Die Rückgabe von Eintrittskarten ist nur bei Absage oder Verlegung der Veranstaltung möglich. Bei räumlicher Verlegung der Veranstaltung besteht die Möglichkeit zur Kartenrückgabe jedoch nur, wenn der neue Veranstaltungsraum dem Kunden unter Berücksichtigung seiner Interessen nicht zumutbar ist.

Sofern eine Veranstaltung abgesagt wird, besteht nur ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittskartenpreis (keine Erstattung von sonstigen Gebühren, keine Erstattung von Versandkosten) der Eintrittskarte. Ein darüber hinausgehender Schadensersatzanspruch besteht nicht; ausdrücklich auch nicht auf Fahrt- und eventuelle Übernachtungskosten vom Kunden. Die Rückgabe der gekauften Eintrittskarte ist nur bei der Vorverkaufsstelle möglich, bei der die Eintrittskarten gekauft wurden. Bei Verschiebung einer Veranstaltung am selben Datum in der selben Stadt in eine andere Veranstaltungsstätte behalten die Karten ihre Gültigkeit. In diesem Fall ist eine Rückgabe und ein Umtausch ausgeschlossen.

Freiluftveranstaltungen finden bei jeder Witterung statt, solange VA die Umstände des Wetters verantworten kann. Sollten durch die Witterungsumstände Gefahr für Körper und Gesundheit bestehen, wird die Veranstaltung sofort abgebrochen. In diesem Falle sowie bei Abbruch der Veranstaltung aus sonstigen Gründen höherer Gewalt, aufgrund behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung, besteht kein Rückvergütungs- oder Schadensersatzanspruch durch Kunde (auch nicht auf Fahrt- und/oder Übernachtungskosten und Kosten, welche Kunde mit der Absage der Veranstaltung entstehen), es sei denn, VA kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden.
Muss eine Veranstaltung auf Grund behördlicher Anordnung auf ein anderes Datum verlegt werden, gilt das Gleiche wie bei Absage einer Veranstaltung. 

1.3.

Dem Kunden ist bewusst, dass bei Musikveranstaltungen eine Umgebung mit hohem Schallpegel darstellen. VA trifft die notwendige Vorsorge, um dauerhafte Hör- oder Gesundheitsschäden zu unterbinden. Gleichwohl wird Kunde zum Schutz vor etwaigen Hör- oder Gesundheitsschäden dringend empfohlen, Gehörschutz (Ohrstöpsel) zu benutzen. Der Besuch der Veranstaltung erfolgt daher auf eigene Gefahr. Eine Haftung des VA für auftretende Hör- oder Gesundheitsschäden aufgrund mangelnder Vorsorge ist somit ausgeschlossen.

1.4.

Schadensersatzansprüche gegenüber VA aufgrund Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen. Diese Regelung gilt nicht für Schäden aufgrund Verletzung des Körpers, Lebens, Gesundheit (außer Nr. 1.2.) oder aufgrund der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wobei hierbei der Schadensersatzanspruch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischen Schadens beschränkt wird. Weitergehende Haftungen sind ausgeschlossen.

1.5.

Es ist untersagt, Glasbehälter jeder Art, Kanister, Plastikflaschen, PET Flaschen, Dosen und/oder sonstige Trinkbehälter, eigene Lebensmittel, schwere Behältnisse, Sprühfarben aller Art, Fackeln, pyrotechnische Gegenstände, Waffen, Stöcke und Stangen sowie sonstige gefährliche Gegenstände (wie Accessoires mit s. g. Killernieten o. ä.) auf das Veranstaltungsgelände / in die Veranstaltungsstätte mitzunehmen. Rucksäcke sind an der Garderobe abzugeben, falls diese vorhanden ist. Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet.

Beim Einlass können Sicherheitskontrollen stattfinden. Der Ordnungsdienst ist angewiesen, bei Veranstaltungen eine Leibesvisitation vorzunehmen, sofern diese als notwendig erachtet wird. Der Kunde erklärt sich mit Kartenerwerb damit einverstanden. Bei Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften oder diese Regelungen kann ein Verweis vom Veranstaltungsgelände erfolgen. In diesem Fall ist eine Rückvergütung und Schadensersatz ausgeschlossen, soweit dem VA nicht selbst grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last gelegt werden kann.

1.6. 

Fotografieren, Ton- und Videoaufnahmen sowie Mitschnitte jeglicher Art sind grundsätzlich nicht gestattet und die Veröffentlichung solcher Aufnahmen wird strafrechtlich verfolgt. Für Vertreter von Presse, Funk und TV bestehen Ausnahmen wenn Sie eine schriftliche Genehmigung von VA und/oder Künstlers vorweisen können.

1.7.

VA behält sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und/oder terminlich zu verlegen, soweit dies für Kunde zumutbar ist und rechtzeitig bekannt gemacht wird. Ebenso behält VA sich das Recht vor, das Vorprogramm zu ändern. Hieraus können seitens Kunde keine Ansprüche jedweder Art abgeleitet werden.

Absagen oder Änderungen werden durch VA so früh wie möglich bekannt gegeben. VA ist jedoch nicht verpflichtet Kunde über kurzfristige Änderungen (bspw. Krankheit des Künstlers) direkt bzw. persönlich zu informieren. Es wird empfohlen, sich - insbesondere bei längerer Anreise - nochmals bei VA unter 0361 554 692 00 und/oder 
https://www.facebook.com/musicmanagementrosenburg/ zu informieren. 

1.8.

Sofern Kunde das Recht erhält, sein Fahrzeug auf dem Veranstaltungsgelände zu parken, geschieht dies auf eigene Gefahr. Für Beschädigung und/oder Diebstahl übernimmt VA keine Haftung.

1.9.

VA haftet nicht für verloren gegangene oder gestohlene Sachen.

1.10.

Jede gewerbsmäßige Handlung seitens Kunde ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von VA untersagt.

1.11.

Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände bzw. in der gesamten Veranstaltungsstätte wird das Hausrecht von VA bzw. von durch beauftragte Dritte ausgeübt.

1.12.

Das Klettern auf die Bühne, auf Traversen oder ähnliches ist grundsätzlich untersagt. Das Übersteigen der Absperrung vor der Bühne und/oder im Zuschauerbereich ist untersagt, es sei denn das Sicherheitspersonal von VA gibt hierfür entsprechende Anweisungen.

1.13.

Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände bzw. in der gesamten Veranstaltungsstätte gelten die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit. Kinder unter 6 Jahren ist der Zutritt für Veranstaltungen, welche auf Erwachsene zugeschnitten sind, grundsätzlich nicht gestattet. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahre haben nur Zutritt in Begleitung einer personen-sorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person mit einer schriftlichen Zustimmungserklärung.

1.14.

Die Abgabe von Getränken erfolgt Plastikbechern oder Gläsern, für die ein Pfand erhoben werden kann. 

1.15.

Mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes bzw. der Veranstaltungsstätte willigt Kunde unwiderruflich in die unentgeltliche Verwendung seines Bildnisses und seiner Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton, die VA oder dessen Beauftragten in Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden, sowie deren anschließenden Verwertung in allen gegenwärtigen und zukünftigen Medien (wie insbesondere in Form von Ton- und Bildträgern sowie der digitalen Verbreitung, z.B. über das Internet), ein.


2. Schlussklauseln

2.1.

Für alle Streitigkeiten auf vertraglicher oder gesetzlicher Grundlage wird – soweit gesetzlich zulässig - als Gerichtsstand Erfurt vereinbart; es gilt deutsches Recht.

2.2.

Sollte eine Klausel unwirksam sein, werden die übrigen Klauseln davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klausel tritt die gesetzliche Regelung.

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